Bis zu 1.100 Euro pro Maßnahme und Gemeinde

Ab dem 1. April 2017 vergibt die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee LEADER-Zuschüsse für ausgewählte Initiativen, die das Bürgerengagement in der Region mit beispielhaften Projekten stärken.

Mindestens 500 Euro, maximal 1.110 Euro (netto) an Zuschüssen können in der Zeit ab April 2017 bis Ende Dezember 2019 bei der LAG Westallgäu-Bayerischer Bodensee beantragt werden. Die Förderung richtet sich beispielsweise an Nachbarschaftshilfen, Schülervereinigungen, Vereine oder Interessensgemeinschaften, die inhaltlich und zeitlich klar umrissene Vorhaben durchführen wollen.

Die Förderung ist auf eine Maßnahme pro LAG-Gemeinde begrenzt, insgesamt 20 Vorhaben werden unterstützt. Zu den LAG-Gemeinden gehören die 19 Kommunen im Landkreis Lindau (Bodensee) sowie der Markt Oberstaufen im Landkreis Oberallgäu.

Wie wird eine Förderung beantragt?

Für jede Projektanfrage ist ein kurzes Formblatt auszufüllen, das auf der Internetseite www.westallgaeu-bayerischerbodensee.de bereitgestellt ist. Das Formblatt ist vom Antragsteller sowohl an die LAG als auch an diejenige Gemeinde zur Vorprüfung weiterzuleiten, in der die Maßnahme geplant ist. Stimmt die Gemeinde der Projektidee grundsätzlich zu, entscheidet das 61-köpfige Gremium der LAG Westallgäu-Bayerischer Bodensee zeitnah über die Vergabe der Förderung. Sofern ein Antragsteller für eine Förderung ausgewählt wird, muss der Zuschuss in Höhe von maximal 1.110 Euro netto weder gegenfinanziert noch zurückgezahlt werden.

Eine einfache Zielvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Management der LAG hält unter anderem fest, wie der Antragsteller die durchgeführte Maßnahme nachzuweisen hat (Kurzbericht, Originalrechnungen, ggf. Fotos und Presseartikel). Der Zuschuss wird nach Abschluss und vollständigem Nachweis der Maßnahme ausbezahlt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden diejenigen Maßnahmen, die das Bürgerengagement im LAG-Gebiet direkt stärken. Hierzu zählen Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Tourismus, Gesundheits-, Versorgungs- und Freizeitinfrastrukturen, alternative Mobilitätsangebote oder Projekte, die dem Ausbau der regionalen Wirtschaftskraft dienen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Festivitäten und Feierlichkeiten, Ausgaben für laufende Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen oder gebrauchte Ausstattungsgegenstände sowie eine Förderung der Mehrwertsteuer.

Was ist LEADER?

LEADER steht für Liaisons Entre les Actions de Développement de l‘ Economie Rurale. Das ist französisch und bedeutet so viel wie „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Ländlichen Wirtschaft“. Mit dem EU-Programm LEADER werden innovative und partnerschaftliche Ansätze entwickelt, um ländliche Regionen zu stärken und diese zu bezuschussen. Unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ ist die Bevölkerung bei sämtlichen Planungen und Umsetzungen rund um LEADER intensiv eingebunden. Das sogenannte LAG-Management übernimmt der Verein Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee mit Sitz im Landratsamt Lindau (Bodensee).

Weitere Informationen rund um das von LEADER geförderte Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ finden sich auf der Internetseite www.westallgaeu-bayerischerbodensee.de oder auf Facebook www.facebook.com/regionalentwicklung.wabb.

Weitere Informationen

Nähere Informationen und das Antragsformular zum Projekt gibt es hier.