Das Umlaufverfahren erfolgte auf Basis der Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium der LAG Regionalentwicklung Westallgäu – Bayerischer Bodensee e.V. § 6.

Folgender Beschluss stand zur Abstimmung:
Das Entscheidungsgremium befürwortet folgende Regeländerung für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“:

  • im Jahr 2024 wird statt zwei Einreichungszeiträumen ein Einreichungszeitraum festgesetzt
  • für den unter dem vorherigen Punkt genannten Einreichungszeitraum werden die finanziellen Mittel aus den ursprünglich zwei Einreichungszeiträumen zusammengefasst.

Interessenskonflikte wurden bereits in der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 16.11.2023 mittels entsprechenden Formulars abgefragt und liegen für alle EG-Mitglieder vor, die am Umlaufverfahren teilgenommen haben. Es lagen keine Interessenskonflikte vor. Das Umlaufverfahren wurde vom 23.07.2024 bis zum 06.08.2024 durchgeführt. Von den angeschriebenen 25 Mitgliedern des LAG-Entscheidungsgremiums wurden 22 Stimmenzettel fristgerecht eingereicht, wobei alle Stimmzettel gültig waren. Keine Interessensgruppe hatte mehr als 49% der Stimmrechte. Die Vorgabe des doppelten Quorums war erfüllt. Das Gremium war beschlussfähig.

Der Beschluss wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis gefasst:

  • wertbare Stimmen: 22
  • Ja-Stimmen: 22
  • Nein-Stimmen: 0
  • Enthaltungen: 0

Somit wird die Änderung der Regeln für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ befürwortet.