Vielfalt nachhaltig gestalten und über Grenzen handeln
Die Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 wurde mit Hilfe einer breiten Bürger- und Akteursbeteiligung durchgeführt. In mehreren Veranstaltungen wurden sowohl Stärken/Schwächen als auch Chancen/Risiken der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. evaluiert und die zukünftige Ausrichtung unter Begleitung des Themas Resilienz erarbeitet. Die LES führt das Leitbild „Vielfalt nachhaltig gestalten und über Grenzen handeln“ aus dem Lokalen Entwicklungsstrategie von 2014 fort.
Die regionale Ausgangslage und SWOT-Analyse haben gezeigt, dass (die Inwertsetzung der) Vielfalt und (Überwindung von) Grenzen weiterhin zentrale Themen der Entwicklungsstrategie sein sollen. Die erarbeiteten Entwicklungs- und Handlungsziele stehen gleichwertig nebeneinander und bilden zusammen mit den übergreifenden ELER-Zielsetzungen einen ganzheitlichen und Sektorübergreifenden Ansatz zur Weiterentwicklung der vielfältigen Funktionen der LAG als Natur-, Tourismus-, Lebens- und Wirtschaftsraum.
Monitoring und Evaluierung
Evaluierungen und kontinuierliches Monitoring dienen dazu, Abweichungen von strategischen Zielen, die in der LES zur Umsetzung festgelegt wurden, frühzeitig zu erkennen. Einen zentralen Orientierungsrahmen dafür bilden neben der Finanzplanung insbesondere die Aktionspläne mit wesentlichen Meilensteinen und Schwerpunkten, die im Lauf der Förderperiode umgesetzt werden müssen:
Der prozessbezogene Aktionsplan regelt dabei die inhaltliche und zeitliche Arbeitsweise der LAG in den Bereichen Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperations- bzw. Netzwerkmanagement. Er gibt beispielsweise vor, wann Vorstandsitzungen, Newsletterversand und andere Bausteine im Jahresverlauf in den einzelnen Bereichen durchzuführen sind.
Der projektbezogene Aktionsplan beinhaltet dagegen eine übersichtliche Darstellung der zeitlichen Planung der einzelnen LEADER-Projekte und informiert anhand eines Soll-Ist-Vergleichs mit qualitativen und quantitativen Indikatoren über den Erreichungsstand der in der LES festgelegten Ziele.
Zuständig für das Monitoring der Projektarbeit und die Fortschreibung der Aktionspläne während der laufenden Förderperiode sind LAG-Management und Entscheidungsgremium. Sofern nötig, können Handlungsziele inklusive der finanziellen Mittelzuteilung, an sich verändernde Verhältnisse angepasst oder thematische Schwerpunkte anhand der Entwicklungsziele bei der Projektauswahl gesetzt werden.
Monitoring Finanzplanung LES 2023-2027
Entwicklungsziel | Mittelverteilung anhand beschlossener bzw. bewilligter Zuwendungen | beschlossene bzw. bewilligte Zuwendungen |
EZ 1: Klima- und Ressourcenschutz, Landwirtschaft und Energie | 0 % | 0 Euro |
EZ 2: Kultur und Tourismus | 9 % | 49.649,74 Euro |
EZ 3: Zusammenhalt, Fürsorge, Mobilität | 34 % | 199.127,42 Euro |
EZ 4: Regionale Wirtschaft | 57 % | 330.000,00 Euro |
Der Finanzplan wird vom LAG-Management und dem Entscheidungsremium fortlaufend überprüft.
Stand: Januar 2025