Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. ist zuständig für die strategische Ausrichtung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region.

Neben zahlreichen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie natürlichen Personen haben sich 18 Städte, Gemeinden und Märkte des Landkreises Lindau (Bodensee), der Landkreis Lindau (Bodensee) selbst sowie der Markt Oberstaufen aus dem Landkreis Oberallgäu zum Verein Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. zusammengeschlossen.

Der Verein ist eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne des Förderprogramms LEADER der Europäischen Union. Vereinszweck ist es, die Mitglieder sowie andere regionale Akteure bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, die der integrierten und langfristigen Entwicklung der Region dienen.

Zu den wichtigsten Organen des Vereins bzw. der LAG gehören die Mitgliederversammlung, das Entscheidungsgremium und die Vorstandschaft. Die Arbeitsabläufe, Aufgaben, Strukturen und Zuständigkeiten sind in einer Vereinssatzung verbindlich geregelt.

Mitgliederversammlung – 182 Vereinsmitglieder

Die Mitgliederversammlung des Vereins findet mindestens einmal pro Jahr statt. Bei der Vollversammlung werden die Vereinsmitglieder über den Umsetzungsstand der Lokalen Entwicklungsstrategie informiert und zur aktiven Mitgestaltung der LAG aufgerufen. Ebenso findet im Rahmen der Mitgliederversammlung alle drei Jahre die Neuwahl des Vorstands sowie der gekorenen Mitglieder des Entscheidungsgremiums statt.

Die Tagesordnungen der Mitgliederversammlungen können Sie online einsehen. Die vollständigen Protokolle stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Geschäftsstelle.

Entscheidungsgremium – 25 Mitglieder

Dem Entscheidungsgremium obliegt die wichtige Aufgabe, das LEADER-Projektauswahlverfahren ordnungsgemäß durchzuführen sowie die Lokale Entwicklungsstrategie zu steuern und zu kontrollieren. Seine Arbeitsstrukturen und Zuständigkeiten sind in einer Geschäftsordnung klar und transparent geregelt.

Die von der Mitgliederversammlung gewählten 16 Interessensgruppen-Vertreter (gekorene Mitglieder) stehen sowohl für die LES-Entwicklungsziele Landwirtschaft, Tourismus, Daseinsvorsorge und Wirtschaft als auch bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Frauen, Jugendliche, Migranten, Menschen mit Handicap und Senioren. Zusammen mit den 9 gesetzlichen Vertretern der LAG-Gebietskörperschaften (3 geborene/6 gekorene Mitglieder) verfügt die LAG über ein 25 Personen starkes Entscheidungsgremium.

Die Tagesordnungen des Entscheidungsgremiums können Sie online einsehen. Die vollständigen Protokolle stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Geschäftsstelle.

Organigramm der LAG

Demnächst: Arbeitsgruppen

Neben den Organen des Vereins (Mitgliederversammlung, Vorstand, Entscheidungsgremium) wird es ab der kommenden Förderperiode 2023-2027 vier Arbeitsgruppen gemäß den Entwicklungszielen geben, die:

  • als fachliche Unterstützung des EG dienen,
  • einen beratenden, für alle zugänglichen Charakter aufweisen und
  • an der Projektentwicklung unverbindlich beteiligt sind.

Hierdurch soll dem Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung in der LAG nachgekommen sowie die regionale Vernetzung zum Vorteil der Projektentwicklung gestärkt, regionale Entwicklungen frühzeitig erkannt, aktiv beobachtet und mit gezielten Projektimpulsen unterstützt werden.

Mitglied der Arbeitsgruppen können auch Nichtmitglieder des Vereins werden. Melden Sie sich an unter info@wbf-mbh.de.

Die Zuständigkeiten sind in der Vereinssatzung (§11) klar und transparent geregelt.