LEADER-Antrag / Zahlungsantrag
Sämtliche Vordrucke, die Sie für den LEADER-Förderantrag bzw. einen LEADER-Zahlungsantrag benötigen, finden Sie unter der Rubrik „Merkblätter und Formulare“ auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Pflichten für Projektträger
Vergabevorschriften
Bei der Auftragsvergabe sind stets Vergabevorschriften einzuhalten. Bitte informieren Sie sich hierüber im Merkblatt Vergabe bei LEADER. Falls Sie darüber hinaus Hilfestellungen benötigen, welche Vorschriften für Sie zutreffen, hilft Ihnen das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) weiter. Als Ansprechpartner bei öffentlichen Aufträgen informiert und berät das ABZ kostenfrei Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen im Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Änderungen bei der Projektumsetzung
Wenn sich in Ihrem Projekt Änderungen ergeben, Sie z.B. zusätzliche Mittel erhalten, ein gefördertes Bauwerk umbenennen, Gestaltungsänderungen im Innen- und Außenbereich vornehmen oder ähnliches, sind diese Änderungen bei der Bewilligungsstelle im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Kempten anzuzeigen!
Zahlungsantrag
Im Dokument Zahlungsantrag haben wir übersichtlich zusammengefasst, welche Informationen das AELF Kempten vom Projektträger/Antragsteller benötigt. Wir empfehlen, sich nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Bewilligung des Projekts seitens des AELF Kempten) damit zu befassen, um alle Unterlagen für den Zahlungsantrag zu dokumentieren.
Informations- und Publizitätspflichten
Bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen ist grundsätzlich auf die LEADER-Förderung hinzuweisen! Dies betrifft sowohl die Veröffentlichung von Broschüren, Plakaten, Faltblättern etc. als auch die Kennzeichnungspflicht Ihres Projekts nach Fertigstellung (Anbringung eines Hinweisschildes oder einer Hinweistafel). Ein Beispiel für eine Erläuterungstafel und weitere Informationen gibt es hier. Logos in druckfähiger Qualität erhalten Sie auf Anfrage gerne bei uns!
Bitte informieren Sie sich hierzu im Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften auf den Seiten des StMELF.
Presse
Bei Pressemitteilungen bitten wir um die Erwähnung der LEADER-Förderung. Wichtig ist hierbei, sofern der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt wurde, immer von „geplant“ o.ä. zu sprechen. Erst wenn der entsprechende Förderbescheid für Ihre Maßnahme erteilt wurde, von „über LEADER gefördert“ sprechen.
Veranstaltungen
Bei Terminen wie Spatenstichen, Einweihungsfeiern usw. bitten wir um Mitteilung bzw. vorherige Rücksprache, damit (je nach Umfang der Veranstaltung) auch Grußworte von AELF, LAG und gegebenenfalls von politischen Würdenträgern vorgesehen werden können.