11 Projekte sollen LEADER-Zuschuss erhalten – bisher kein Fördermittelabruf möglich

986.904 Euro – das ist die Höhe des Zuschusses an LEADER-Fördermitteln, den das Entscheider-Gremium der Lokalen Aktionsgruppe in der Region Westallgäu-Bayerischer Bodensee innerhalb von acht Monaten befürwortet hat.

Lindenberg. Seit der offiziellen Anerkennung als sogenannte LEADER-Region 2014-2020 im März und der offiziellen Eröffnung des Antragsverfahrens Ende Juli vergangenen Jahres sind acht Monate vergangen. Seither kann sich das Managementbüro der Lokalen Aktionsgruppe, die Westallgäu-Bayerischer Bodensee Fördergesellschaft (WBF) mit Sitz in Lindenberg, nicht über fehlende Arbeit beklagen. „In kurzer Zeit haben wir dank vieler engagierter Bürger zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht“, freut sich Landrat Elmar Stegmann.

Das Leitbild von LEADER lautet: „Bürger gestalten ihre Heimat!“. Die Region hat gemeinsam mit den Bürgern in Rekordzeit nachhaltige und in das hiesige Entwicklungskonzept passende Projekte erarbeitet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Darunter beispielsweise das inklusive Wohnkonzept im Rainhaus in Lindau, die Erneuerung und Erweiterung der Kunsteisbahn in Lindenberg oder die transnationale Gesundheitsvorsorge in der Modellregion Westallgäu-Vorarlberg.

Eines der elf Vorhaben wurde zwischenzeitlich bereits fertiggestellt und eröffnete schon vor einigen Monaten seine Pforten: Der Dorfladen „Kromer“ in Opfenbach. Ohne das hohe Engagement der Gemeinde, des Dorfladen-Teams und der ortsansässigen Bevölkerung hätte der Lebensmittelladen nicht binnen weniger Wochen errichtet werden können. Zahlreiche Ehrenamtliche haben im wahrsten Sinne des Wortes Tag und Nacht gearbeitet, um das Gebäude zu sanieren und es in ein modernes Geschäft umzuwandeln. Mehr als 260 Anteile wurden von Opfenbacher Bürgerinnen und Bürgern gekauft, die das Unternehmen Dorfladen im Rahmen einer Stillen Bürgergemeinschaft mitfinanzieren.

Bisher ist es den Projektverantwortlichen des Dorfladens in Opfenbach allerdings nicht möglich, die ihnen zustehenden Fördergelder beim zuständigen Landwirtschaftsministerium in Bayern abzurufen. Und das, obwohl das Antragsverfahren bereits seit acht Monaten eröffnet ist bzw. die LEADER-Region bereits im März 2015 als solche anerkannt wurde.

Auch das Managementbüro in Lindenberg, die WBF, ist von dem Fördermittelstau betroffen: Die Firma kann ihre seit Mai 2015 ausstehenden LEADER-Zuschüsse für ihre Personalkosten bis heute nicht abrufen.

Für einen sachgemäßen Fördermittelabruf bedarf es zunächst einmal der Zustellung eines Förderbescheids durch die Förderbehörde. Das ist die Bescheinigung für den Projektverantwortlichen, die es ihm erlaubt, mit seiner Maßnahme loszulegen. „Vor der Zustellung des Förderbescheids dürfen keinerlei Aufträge vergeben werden, da man sonst die beantragte Förderung verliert“, erklärt WBF-Geschäftsführerin Mariam Issaoui. Um nicht allzu lang auf einen Förderbescheid warten zu müssen, kann auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (VZ) bei der Behörde beantragt werden, den man wiederum innerhalb weniger Tage bis Wochen erhält. „Der Unterschied zwischen einem VZ und dem Förderbescheid ist, dass der Antragsteller trotz des Beginns der Bau- oder Projektarbeit seine Fördergelder nicht verwirkt“, so Issaoui.

In einem zweiten Schritt, in der Regel einige Male während und einmal nach der Projektlaufzeit, werden dann diejenigen Rechnungsbeträge bezuschusst, die mittels Originalrechnung gegenüber der Förderbehörde nachgewiesen werden.

„Mit Ausnahme der bereits erteilten VZs haben uns bis heute weder die zugehörigen Förderbescheide erreicht, noch können der Dorfladen Opfenbach oder die WBF ihre zugesagten Fördergelder abrufen“, berichtet Landrat Stegmann, 1. Vorsitzender der LEADER-Gruppe Westallgäu-Bayerischer Bodensee. „Für den Mittelabruf brauchen wir spezielle Dokumente, die das Bayerische Landwirtschaftsministerium trotz mehrmaliger Nachfrage unsererseits bis heute nicht fertiggestellt hat. Das können und wollen unsere Projektträger nicht länger hinnehmen.“

Niemand kann mit Gewissheit sagen, wieso und wie lange es den Fördermittelstau im Ministerium noch geben wird. In Aussicht gestellt wurden der LEADER-Gruppe besagte Förderbescheide und der Beginn des Fördermittelabrufs ab Mai dieses Jahres. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die LEADER-Gruppe reagieren.

Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben bayernweit 68 Regionen den Zuschlag für die europäischen LEADER-Fördermittel 2014 bis 2020 erhalten. Für die Durchführung entsprechender Vorhaben stehen in Bayern rund 111 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung. Das sind pro Aktionsgruppe rund anderthalb Millionen Fördergelder.

LEADER steht für „Liaisons Entre les Actions de Développement de l‘ Economie Rurale“ und bedeutet so viel wie „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Ländlichen Wirtschaft“. Mit dem EU-Programm LEADER werden innovative und partnerschaftliche Ansätze entwickelt, um ländliche Regionen zu stärken und diese zu bezuschussen. Unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ ist die Bevölkerung bei sämtlichen Planungen und Umsetzungen rund um LEADER intensiv eingebunden. Das sogenannte LAG-Management übernimmt die Westallgäu-Bayerischer Bodensee Fördergesellschaft (WBF).

Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zur LEADER-Gruppe finden Sie auf der Internetseite www.wbf-mbh.de oder auf Facebook https://www.facebook.com/regionalentwicklung.wabb/.